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Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zum Umgang mit Nanomaterialien |
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Dienstag, den 29. Juni 2010 um 05:02 Uhr |
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Versicherten eine Partnerschaft zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien an. Das geht aus dem Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung „Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien“ hervor, das die Mitgliederversammlung ihres Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschlossen hat.
Nanomaterialien oder Produkte mit Nanomaterialien werden seit einiger Zeit intensiv erforscht. Sie können im Vergleich zu herkömmlichen Produkten neue und besondere Eigenschaften haben. Aufgrund ihrer vielfältigen Einsetzbarkeit halten sie in immer mehr Lebensbereichen Einzug - auch in der Arbeitswelt. Mit zunehmender Verbreitung hat eine Diskussion über Risiken und Gefahren der Nanotechnologie für die menschliche Gesundheit eingesetzt - zum Beispiel an Arbeitsplätzen in der Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Nanomaterialien und -produkten.
„Innovationen bei Nanomaterialien wird ein beträchtliches Potenzial für die Verbesserung der Ressourceneffizienz und damit für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zugesprochen“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. DGUV-Hauptgeschäftsführer. „Gleichzeit muss jedoch sichergestellt sein, dass diese Stoffe die Umwelt und die Gesundheit der Menschen nicht negativ beeinflussen. Das gebietet das Vorsorgeprinzip.“
In ihrem Positionspapier befürworten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen daher Initiativen wie den Nano-Dialog der Bundesregierung und unterstützen die Empfehlungen der NanoKommission zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Nanomaterialien.
Auf folgenden Handlungsfeldern wird die gesetzliche Unfallversicherung aktiv:
* Sicherheitsforschung zur Nanotechnologie (Mess- und Prüfverfahren,Risikobewertung und Schutzmaßnahmen) * Qualifizierung und Weiterbildung zu Sicherheitsfragen beim Umgang mit Nanomaterialien * Beratung der Unternehmen sowie Ermittlung und Verbreitung von Beispielen guter Praxis * Beobachtung und Mitarbeit an der Entwicklung von Standards und Normen zu Nanotechnologien und -materialien auf nationaler und internationaler Ebene.
Aufgrund des rasanten Fortschritts im Bereich der Nanotechnologie will die gesetzliche Unfallversicherung ihre Prävention regelmäßig prüfen und anpassen.
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