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Die neue Chefbüro-Ausgabe:

Was das Management heterogener IT-Landschaften mit Recruiting zu tun hat
„Nicht ohne meinen Mac“

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Nähern wir uns dem Thema IT einmal auf eine ganz andere Weise und betrachten wir sie aus dem Blickwinkel von Personalverantwortlichen. Fakt ist, dass sich die Arbeitsmarktsituation in Deutschland immer mehr zu einem Bewerbermarkt entwickelt - sprich der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern ist größer als das Angebot. Infolge dessen können viele Bewerber heutzutage zwischen verschiedenen Jobangeboten wählen. Das wiederum zwingt die Unternehmen dazu, sich im sogenannten „War for Talents“ möglichst gut zu verkaufen.  
Von Jochen Jaser

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Pflicht zur korrekten Preisangabe im E-Mail Newsletter
Montag, den 28. Juni 2010 um 02:33 Uhr
Die Bewerbung von Produkten mit Preisen in einem Newsletter setzt nicht die Regeln der Preisangabenverordnung (PAngV) außer Kraft. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Dezember letzten Jahres hervor, die der BGH jetzt veröffentlichte.

Im konkreten Fall hatte Kabel Baden-Württemberg für einen Telefon-Tarif und eine Internet-Flatrate geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss mit weiteren Kosten voraussetzt. Dies verstößt nach Angaben des BGH gegen die PAngV. Denn: „Wer als Anbieter von Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV) Endpreise angeben“, heißt es in dem Urteil.

Zum Endpreis zählen dabei alle unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte. Somit muss, wer Preise angibt, auch auf Zusatzkosten hinweisen.

Quelle: BGH, news nrw
 

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