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Künftige Rundfunkfinanzierung im Detail |
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Dienstag, den 22. Juni 2010 um 02:49 Uhr |
Die IHK-Organisation hat sich im Vorfeld in vielen Gesprächen für eine sinnvolle Ausgestaltung eingesetzt. Erreicht worden ist ein niedriger Beitrag für kleine Unternehmen.
Problematisch bleibt aber die Beitragsstaffel nach Betriebsstätten, die insbesondere Filialunternehmen stark belasten wird. Diesen Punkt und mögliche weitere wird die IHK Organisation in der nun folgenden Anhörung zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages ansprechen. Der neue Staatsvertrag soll bis Dezember stehen.
Die IHK Organisation geht davon aus, dass die Betriebsstättenstaffel Filialunternehmen etwa des Handels stark belasten wird. Solche Unternehmen werden insgesamt erheblich mehr zu zahlen haben als von der Mitarbeiterzahl her gleich große Unternehmen, die räumlich jeweils nur an einem Standort konzentriert sind. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen mit 3.500 Mitarbeitern an einem Standort müsste nach der Beitragsstaffel 20 Beiträge zahlen; das sind monatlich 359,60 €, jährlich 4.315,20 €. Sind die Mitarbeiter aber auf 200 Betriebsstätten (= Filialen) verteilt, sind bei einer rechnerisch durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 17,5 Mitarbeitern 200 mal 2 Beiträge, folglich insgesamt 400 Beiträge zu entrichten. Das sind monatlich 7.192 €, im Jahr 86.304 €. Die Beitragsstaffel nach Betriebsstätte enthält somit einen nicht zu unterschätzenden Multiplikator.
Mit Blick auf die geplante Anhörung bittet die IHK Köln Unternehmer um die Nennung von Beispielen für hohe Mehrbelastungen. Dafür hat die IHK Organisation eine Online-Umfrage erstellt, die von Unternehmen beantwortet werden kann.
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