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Die neue Chefbüro-Ausgabe:

Was das Management heterogener IT-Landschaften mit Recruiting zu tun hat
„Nicht ohne meinen Mac“

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Nähern wir uns dem Thema IT einmal auf eine ganz andere Weise und betrachten wir sie aus dem Blickwinkel von Personalverantwortlichen. Fakt ist, dass sich die Arbeitsmarktsituation in Deutschland immer mehr zu einem Bewerbermarkt entwickelt - sprich der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern ist größer als das Angebot. Infolge dessen können viele Bewerber heutzutage zwischen verschiedenen Jobangeboten wählen. Das wiederum zwingt die Unternehmen dazu, sich im sogenannten „War for Talents“ möglichst gut zu verkaufen.  
Von Jochen Jaser

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Branchenverband begrüßt neue Regeln für Telefonwerbung
Montag, den 30. März 2009 um 04:42 Uhr
Der Hightech-Verband BITKOM hat die vom Bundestag verabschiedeten neuen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung grundsätzlich begrüßt. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: „Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten.“ Höhere rechtliche Hürden könnten hierzu beitragen. Entscheidend sei, dass Unternehmen ihre Kunden weiterhin sinnvoll telefonisch betreuen können.

Das Gesetz, das noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Ein Widerrufsrecht soll es nicht geben bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, zum Beispiel Auskunftsdiensten. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch "cold calls" genannt, sind verboten.
 

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