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Dokumenten Management in Europa |
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Mittwoch, den 17. März 2010 um 05:16 Uhr |
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Der VOI –Verband Organisations- und Informationssysteme e. V. hat in einer neuen Publikation die rechtlichen Aspekte des Dokumenten Managements in den wichtigsten europäischen Ländern zusammengefasst. Die detaillierten zweisprachigen Beschreibungen erläutern die jeweiligen Länder-spezifischen Anforderungen an die elektronische Langzeitarchivierung von Dokumenten. Europaweit agierende Unternehmen erhalten so die wesentlichen rechtlichen Vorgaben in kompakter Form.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten in Frankreich? Müssen Unternehmen in England ihre E-Mails archivieren? Mit welchen Sanktionen muss jemand in Spanien rechnen, der seine kaufmännischen Unterlagen nicht gesetzeskonform aufbewahrt? Auf diese und andere Detailfragen gibt die Publikation mit dem Titel „Legal Requirements for Document Management in Europe“ klare Antworten.
Erarbeitet wurde sie im Competence Center „Steuern und Recht“ des VOI von dessen Leiter Stefan Groß und Jürgen Biffar. Neben Deutschland berücksichtigt die Untersuchung die Länder Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Schweiz und Spanien.
„Mit unserer neuesten Veröffentlichung wollen wir Interessenten und VOI-Mitgliedern eine rasche Orientierung in der europäischen Gesetzgebung ermöglichen, insofern diese relevant für das Dokumentenmanagement und damit verbundene Themen im jeweiligen Land ist“, so die Initiatoren der Publikation. „Durch die Mehrsprachigkeit erfüllt sie gleich mehrere Anforderungen. Nicht nur deutschsprachige Interessenten können mit Hilfe der gelieferten Informationen rechtssicher in europäischen Ländern agieren, sondern wir erreichen mit unserem Nachschlagewerk auch Leser aus den anderen europäischen Ländern. Damit sind wir unserem Ziel eines einfacheren grenzübergreifenden Aktionsradius‘ für Systemanbieter und Anwender einen großen Schritt näher.“
Die rund 60 Seiten umfassende Publikation steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Im Online-Shop des VOI kann die Papierversion für eine Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro bestellt werden.
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