|
Geschrieben von: Edgars Kalejs
|
|
Freitag, den 03. September 2010 um 04:13 Uhr |
Um sich negative Einkünfte zu sichern, kann ein GmbH-Gesellschafter aus Steuersicht zwei Strategien in Erwägung ziehen, die von den Finanzgerichten ausdrücklich gebilligt worden sind. Schenkt beispielsweise ein wesentlich beteiligter Vater seinem Sprössling GmbH-Anteile, die der Nachwuchs postwendend verkauft, so kann das Kind den Verlust steuerlich selbst dann geltend machen, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der sich der Sohn bereits beteiligt hatte.
|
|
Weiterlesen...
|