23 | 05 | 2013
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Innovationsgutscheine für kleine und mittelständische Unternehmen in NRW

Ab 1. Dezember 2008 vergibt das Land NRW Innovationsgutscheine an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Gutscheine können innerhalb eines Jahres bei einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung eingelöst werden. Dafür erhalten die Unternehmen qualifizierte Beratung, fachliche und wissenschaftliche Unterstützung. Diese können sie bei der Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder für gezielte Forschungs- und Entwicklungsleistungen einsetzen.

Ausgegeben werden die Gutscheine von der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen. Der Wert des Gutscheins ist variabel. Maximal beträgt der Wert 6.000 Euro, die von dem Unternehmen mindestens verdoppelt werden müssen, wenn sie den Gutschein bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung einlösen. Insgesamt stellt das Innovationsministerium in den nächsten fünf Jahren für die Gutscheine 14,4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge auf einen oder mehrere Innovationsgutscheine können von interessierten Unternehmen jederzeit bei der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen gestellt werden.

In der Startphase richtet sich das Angebot an Unternehmen in den Technologien Mikro/Nano/Neue Werkstoffe. Es soll auf weitere Zukunftsfelder des Landes wie Energie, Lebenswissenschaften und Medizinforschung/Medizintechnik ausgedehnt werden. Die Gutscheine sind Teil eines an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gerichteten Programms „Mittelstand.innovativ!“. Im nächsten Jahr sollen spezielle Innovationsdarlehen und Innovationsassistenten für den Mittelstand ausgeschrieben werden. Um Wissenschaft und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen enger zu verzahnen, stehen über das Transferprogramm „Science-to-business“ der Landesregierung bis 2012 insgesamt 50 Millionen Euro bereit.

Mehr zu dem Innovationsgutscheinen und dem Antragsverfahren unter www.innovationsgutschein.nrw.de.

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