(25. Juni 2012) Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) setzt die Pauschalabgaben für Leermedien, in diesem Fall für USB-Sticks und Speicherkarten, erneut fest. Geregelt ist eine solche Abgabe in den Paragrafen 54 und 54a des Urhebergesetzes (UrhG).
Eine in den Jahren 2008 bis 2010 ausgehandelte Vereinbarung mit dem Bitkom hatte die ZPÜ Ende 2011 gekündigt. Demnach wurden pro Speichermedium bislang zehn Cent veranschlagt, für Bitkom-Mitglieder lag der Preis bei acht Cent. Die ZPÜ wird in der Gebührenerhebung vertreten durch die GEMA.
Während die Abgabe zuvor die Speicherkapazität nicht berücksichtigte, ist sie nun entsprechend gestaffelt. Für Karten mit einer Kapazität von vier und weniger Gigabyte verlangt die ZPÜ nun 91 Cent, für Speicherkarten mit mehr als vier Gigabyte soll ein Aufschlag von 1,95 Euro fällig werden. Die Verhandlungen zwischen der ZPÜ und dem IT-Branchenverband Bitkom wurden aktuell abgebrochen.
Quelle: IHK
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