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EU-Kommission fordert mehr Wettbewerb im TK-Binnenmarkt |
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Geschrieben von: Edgars Kalejs
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Donnerstag, den 03. Juni 2010 um 04:24 Uhr |
Einem Bericht der EU-Kommission zufolge sei der Binnenmarkt für Telekommunikation in Europa noch lange nicht verwirklicht. Probleme sieht die Kommission unter anderem bei den nationalen Regulierungskonzepten in Wettbewerbsfragen, wie beispielsweise bei der Regulierung des Zugangs zu Glasfasernetzen. So könnte die Regulierungsunsicherheit die Umsetzung investitionsintensiver Infrastrukturvorhaben, wie der Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze), behindern, erklärte die Kommission.
Die Behörde führt in ihrem Bericht unter anderem die Behandlung von Glasfasernetz Zugangsprodukten im Vorleistungs-Breitbandmarkt auf. Demnach umfasse in einer Reihe von Fällen die Marktabgrenzung zwar auch Glasfaserleitungen, aber die TK-Regulierer böten keine alternativen Abhilfemaßnahmen. Auch die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für Entgelte, zu denen die Betreiber einen Teil ihrer Netze anbieten oder Anrufe für andere Betreiber weiterleiten, hat die Behörde im Blick. So bezögen eine Reihe von Regulierern bei der Ermittlung von Zustellungsentgelten weiterhin nichtrelevante Kostenelemente (z. B. für Funkfrequenzen), die im Endeffekt zu überhöhten Preisen führen würden. Ab Mai 2011 sollen geänderte EU-Telekommunikationsvorschriften der Kommission weitere Zuständigkeiten für die Auferlegung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen durch nationale Regulierungsbehörden helfen. Nach eigenen Angaben ist die Kommission bestrebt, die einheitliche Anwendung der EU-Telekommunikationsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zu gewährleisten und die Inbetriebnahme von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen weiter zu fördern.
Derzeit erstellt die Behörde eine Empfehlung über den regulierten Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA), die auf den Orientierungen aufbaut, die sie im Rahmen der Prüfung der nationalen Breitbandmärkte gegeben habe. Die Kommission erwägt zusammen mit dem GEREK auch weitere Vorgaben für die Telekom-Regulierer zur einheitlichen Anwendung von Trennungsverpflichtungen und Abhilfemaßnahmen.
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